Multireligiös was sonst?

Das seelsorgerische Angebot in Spitälern, Gefängnissen und Asylzentren benachteiligt Menschen, die keiner Landeskirche angehören. Das will der Regierungsrat jetzt ändern.

Nun kann aber nicht gleich jeder heilsversprechende oder selbsternannte Messias lospilgern. Die Öffnung der Seelsorge ist den öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften vorbehalten. Doch auch so wurden bis dato viele Menschen ungleich behandelt, wie eine gross angelegte Studie aufzeigt.

Mehr Vielfalt tut Not

Die Zunahme der Religionsvielfalt erhöht im Kanton Bern auch den Bedarf an multireligiöser Seelsorge. Für die Sterbebegleitung, die Deutung religiöser Vorstellungen oder die Rezitation eines Gebets ist ein professionelles Angebot an Seelsorge vorhanden. Doch Seelsorgende privatrechtlich organisierter Religionsgemeinschaften sind heute nur ausnahmsweise in diese Strukturen eingebunden.

Der Regierungsrat möchte deshalb das Angebot multireligiöser machen. Die finanziellen Auswirkungen seien aber schwer abzuschätzen, weshalb die Regierung nun eine Pilotphase lanciert.

Landeskirchen sind offen

Sie beauftragt von 2023 bis 2025 den Verein «Multireligiöse Begleitung» für eine strategische Begleitung und strebt eine Zusammenarbeit an. Die Aufbauphase haben die Landeskirchen massgeblich mitfinanziert, was deren Offenheit für Multireligiosität unterstreicht. Der Regierungsrat will der Religionsvielfalt damit gerecht werden und die Seelsorge ausbauen.

Einfach erklärt

Die Seelsorge kümmert sich auch um Menschen in Gefängnissen, Spitälern oder Asylzentren. In Zukunft sollen nicht nur die Landeskirchen vor Ort sein, sondern auch weitere von der Schweiz anerkannte Religionen.

Sacha Jacqueroud

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